Der Verwaltungsrat ist zuständig für die Oberleitung der Anstalt, setzt die von der Regierung beschlossene Eignerstrategie um, erlässt die Statuten, legt die Organisation fest und wählt die Mitglieder der Direktion. Zudem obliegen ihm die Finanzplanung und die Finanzkontrolle, die Anlage des Vermögens, die Genehmigung des Jahresberichtes und der Jahresrechnung sowie die Behandlung von Aufsichtsbeschwerden.
Er besteht aus fünf bis sieben Mitgliedern, die von der Regierung für eine Mandatsdauer von vier Jahren gewählt werden. Im Verwaltungsrat sind, soweit möglich, Fachkompetenzen aus den Bereichen Unternehmensführung, Finanz- und Rechnungswesen und Vermögensverwaltung vertreten.
Die Regierung kann zu den Sitzungen des Verwaltungsrates einen Vertreter mit beratender Stimme entsenden.
Rechtsgrundlage |
Art. 5ff. des Gesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG), LGBl. 1952 Nr. 29 (LR 831.10) |
Wahlbehörde |
Regierung |
Mandatsperiode |
19. Mai 2024 bis 18. Mai 2028 |
Wahl |
12.. März 2024 |
Präsident |
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Mitglieder |
- Beck Roman, Triesenberg
- Frei-Wille Sabine, Balzers
- Heeb Johanna, Planken
- Hoop Norman, Gamprin
- Matt Bruno, Mauren
- Ospelt Karlheinz, Vaduz
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Vertreter der Regierung mit beratender Stimme |
- Frick Manuel, Regierungsrat
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Internet-Auftritt |
www.ahv.li |