Der Aufsichtsrat ist zuständig für die Oberleitung der Finanzmarktaufsicht, setzt die von der Regierung beschlossene Eignerstrategie um, erlässt die Statuten, legt die Organisation fest, wählt die Mitglieder der Geschäftsleitung und berät die Regierung in Bezug auf finanzmarktstrategische Themen. Zudem obliegt ihm die Finanzplanung und die Finanzkontrolle, die Erstellung des Jahresbudgets, des Jahresberichtes und der Jahresrechnung sowie der Erlass von Richtlinien und Empfehlungen im Sinne von Art. 25 des Finanzmarktaufsichtsgesetzes.
Er besteht aus drei bis fünf Mitgliedern, die von der Regierung für eine Mandatsdauer von fünf Jahren gewählt werden. Im Aufsichtsrat sind, soweit möglich, Fachkompetenzen aus den Bereichen Bankwirtschaft (einschliesslich Vermögensverwaltung), Versicherungswirtschaft (einschliesslich Vorsorgebereich), Treuhandwesen (Recht- oder Wirtschaftsprüfung) und dem Wertpapierhandel (einschliesslich Investmentunternehmen) vertreten.
Rechtsgrundlage |
Art. 7 des Gesetzes über die Finanzmarktaufsicht, LGBl. 2009 Nr. 362 (LR 952.3) |
Wahlbehörde |
Regierung |
Mandatsperioden |
2023 bis 2028 (gestaffelte Mandatsperioden) |
Wahl |
28. November 2023 / 2. Mai 2023 / 29. März 2022 |
Präsident |
- Batliner Christian, Dr., Triesen (1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2024
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Mitglieder |
- Meier Jürg, Eschen (1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2025)
- Stirnimann Sonja, Rotkreuz (1. Juli 2024 bis 30. Juni 2029)
- Ritter Volkmar, Vaduz (01. April 2022 bis 31. März 2027)
- Tschütscher Arzu, Ruggell (01. Januar 2024 bis 31.12.2028)
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Vorsitzender der Geschäftsleitung |
- Gassner Mario, Triesenberg
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Anforderungsprofil |
Link |
Internet-Auftritt |
www.fma-li.li |