Die Jagdprüfungskommission nimmt die Jagdeignungsprüfung sowie die Jagdaufseherprüfung ab. Die administrativen Aufgaben, welche mit der Durchführung der Prüfungen zusammenhängen, werden vom Amt für Umwelt erledigt.
Die Jagdprüfungskommission besteht aus fünf Mitgliedern und wird für die Dauer von vier Jahren bestellt. Ein Vertreter des Amtes für Umwelt gehört der Kommission von Amtes wegen an.
Rechtsgrundlage |
Art. 2 der Verordnung über die Jagdeignungsprüfung und Jagdaufseherprüfung, LGBl. 1997 Nr. 205 (LR 922.012) |
Wahlbehörde |
Regierung |
Mandatsperiode |
6. Dezember 2024 bis 5. Dezember 2028 |
Wahl |
3. Dezember 2024 |
Vorsitz |
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Mitglieder |
- Beck Christian, Triesenberg
- Frick Marco, Balzers
- Frick Dominik, Amt für Umwelt
- Maierhofer Marco, Balzers
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Ersatzmitglied |
- Martin Daniel, Amt für Umwelt
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