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Staatskalender des Fürstentums Liechtenstein

Kom­mission für Geodateninfra­struktur (GDI)

Zu den Aufgaben der GDI-Kommission gehören die Koordination des Auf- und Ausbaus der GDI Liechtenstein, die Beratung der Regierung in allen Belangen der Geoinformation, die Unterstützung des Amtes für Tiefbau und Geoinformation als zuständige nationale Anlaufstelle und die Genehmigung des Berichts an die EFTA-Überwachungsbehörde, die Entscheidung über Anträge der zuständigen Fachstellen, insbesondere hinsichtlich Zugang und Nutzung von Geodatensätzen und Geodatendiensten oder der qualitativen, technischen und sonstigen Anforderungen an Geodaten, die Entscheidung über Beschränkungen des Zugangs der Öffentlichkeit zu den Geodatensätzen und Geodatendiensten sowie die Information aller an der GDI-Liechtenstein beteiligten Stellen.

Die Kommission besteht aus fünf bis acht Mitgliedern und setzt sich mehrheitlich aus Vertretern der zuständigen Fachstellen nach Art. 17 des Geodateninformationsgesetzes zusammen. Die Mandatsperiode der einzelnen Mitglieder beträgt vier Jahre. Die Regierung bestimmt den Vorsitz.

Rechtsgrundlage Art. 18 des Geoinformationsgesetze (GeoIG), LGBl. 2011 Nr. 48 (LR 214.32)
Wahlbehörde Regierung
Mandatsperiode 1. November 2025 bis 31. Oktober 2029
Wahl 28. Oktober 2025
Vorsitz
  • Schierscher Martin, Amt für Tiefbau und Geoinformation
Mitglieder

  • Eberle Hanspeter, Amt für Umwelt
  • Frey Christoph, Amt für Informatik
  • Frommelt Dominik, Vertreter der Gemeinden
  • Jehle Peter, Amt für Tiefbau und Geoinformation
  • Rumpold Andre, Amt für Tiefbau und Geoinformation