Titelbild Staatskalender
Staatskalender des Fürstentums Liechtenstein

Landesfüh­rungs­stab

Dem Landesführungsstab obliegt bei besonderen und ausserordentlichen Lagen die strategische und vorbehaltlich von Art. 11 des Bevölkerungsschutzgesetzes die operative Führung des Bevölkerungsschutzes.

Er steht unter dem Vorsitz des nach der Geschäftsverteilung für den Bevölkerungsschutz zuständigen Regierungsmitgliedes und setzt sich aus sechs stimmberechtigten Mitgliedern zusammen: Je ein Vertreter der Landespolizei, des Amtes für Bevölkerungsschutz, des Amtes für Tiefbau und Geoinformation, des Amtes für Gesundheit und der Gemeinden sowie ebenso vielen Ersatzmitgliedern zusammen. Die Regierung bestimmt den Stellvertreter des Vorsitzenden. Weiters gehören dem Landesführungsstab ein Vertreter der Regierungskanzlei und bei Eintritt einer besonderen oder ausserordentlichen Lage ein Vertreter der betroffenen Gemeinde mit beratender Stimme an. Der Landesführungsstab kann weitere Fachpersonen beiziehen und wird von der Regierung für eine Dauer von vier Jahren bestellt.

Rechtsgrundlage Art. 9 des Gesetzes über den Schutz der Bevölkerung, LGBl. 2007 Nr. 139 (LR 521) 
i.V.m. Art. 3 der Bevölkerungsschutzverordnung, LGBl. 2016 Nr. 426 (LR 521.1)
Wahlbehörde Regierung
Mandatsperiode März 2022 bis März 2026
Wahl 12. September 2023 / 22. August 2023 / 8. März 2022 
Vorsitz
  • Monauni Sabine, Regierungschef-Stellvertreterin
Stellvertreter der Vorsitzenden
  • Hoch Jules S., Landespolizei
Mitglieder
  • Banzer Emanuel, Amt für Bevölkerungsschutz
  • Rupp Anton, Amt für Tiefbau und Geoinformation
  • Frick Peter, Gemeindevorsteher Mauren
  • Dehler Silvia, Dr., Amt für Gesundheit 
Ersatzmitglieder
  • Beck Christoph, Gemeindevorsteher Triesenberg
  • Blumenthal Gino, Landespolizei
  • Hoch Günther, Amt für Bevölkerungsschutz
  • Schmuck Hermann, Amt für Tiefbau und Geoinformation
  • Walser Esther, Dr., Amt für Gesundheit