Titelbild Staatskalender
Staatskalender des Fürstentums Liechtenstein

Liechten­steini­sche Musik­schule – Stif­tungsrat

Der Stiftungsrat ist zuständig für die Oberleitung der Musikschule. Er setzt die von der Regierung beschlossene Eignerstrategie um, erlässt die Statuten, legt die Organisation fest und wählt die Mitglieder der Direktion. Darüber hinaus erstellt der Stiftungsrat den Voranschlag, die Jahresrechnung sowie den Jahresbericht und ist zuständig für die Finanzplanung und die Finanzkontrolle.

Nebst dem Erlass des Lehrplans, des Strukturplans, der Schulordnung und des Dienstreglements entscheidet der Stiftungsrat über die Aufnahme von Schülern, sofern eine Ablehnung durch die Direktion erfolgt sowie über einen Ausschluss aus der Schule.

Der Stiftungsrat besteht aus fünf bis sieben Mitgliedern, die von der Regierung für eine Mandatsdauer von vier Jahren gewählt werden. Im Stiftungsrat sind, soweit möglich, Fachkompetenzen aus den Bereichen Bildungswesen, Finanz- und Rechnungswesen, Personalwesen sowie Instrumentalmusik und Gesang vertreten.

Rechtsgrundlage Art. 8 des Gesetzes über die Liechtensteinische Musikschule (LMSG), LGBl. 2009 Nr. 371 (LR 432.5)
Wahlbehörde Regierung
Mandatsperioden 17. September 2024 bis 16. August 2028 / 7. Oktober 2025 bis 6. Oktober 2029
Wahl 17. September 2024 / 7. Oktober 2025
Präsident
  • Fritz Günther, Schellenberg (17. September 2024 bis 16. August 2028)
Vizepräsident

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Mitglieder
  • Boss Marco, Maueren (17. September 2024 bis 16. August 2028)
  • Hoop Martina, Eschen (7. Oktober 2025 bis 6. Oktober 2029)
  • Marxer Ariane, Mauren (17. September 2024 bis 16. August 2028)
  • Schädler Martin, Triesenberg (17. September 2024 bis 16. August 2028)
Mitglieder mit 
beratender Stimme

  • Szedalik Roger, Direktor
  • Guerra Rachel, Schulamt
Anforderungsprofil Link
Internet-Auftritt www.musikschule.li