Der Liechtensteinische Entwicklungsdienst (LED) ist eine privatrechtliche Stiftung. Gemäss dem Gesetz über die Internationale Humanitäre Zusammenarbeit und Entwicklung (IHZEG) ist sie zuständig für die Durchführung, Koordination und Überwachung der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit des Landes Liechtenstein.
Der Stiftungsrat ist zuständig für die Oberleitung des Liechtensteinischen Entwicklungsdienstes. Er setzt die von der Regierung beschlossene Eignerstrategie um, erlässt die Statuten, legt die Organisation fest und wählt die Mitglieder der Direktion. Darüber hinaus erstellt der Stiftungsrat das Jahresbudget, den Jahresbericht sowie die Jahresrechnung.
Der Stiftungsrat besteht aus sieben Mitgliedern, die auf vier Jahre bestellt werden. In seiner Gesamtheit sollte der Stiftungsrat Kompetenzen aus den Bereichen Bildung, wirtschaftliche Entwicklung und Handel, Finanzen sowie Recht abdecken.
Rechtsgrundlage |
Art. 11 des Gesetzes über die Internationale Humanitäre Zusammenarbeit und Entwicklung (IHZEG), LGBl. 2007 Nr. 149 (LR 974.0) |
Wahlbehörde |
Regierung |
Mandatsperiode |
3. Juli 2021 bis 2. Juli 2025 |
Wahl |
31. Oktober 2022 / 12. April 2022 / 29 Juni 2021 |
Präsident |
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Vizepräsidentin |
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Mitglieder |
- Jacometti Ricus, Sevelen
- Imhof Katrin, Dr., Zürich
- Miescher Daniel, Dr., Vaduz
- Ott Cordula, Dr., Bern
- Wohlwend Heimo, Schellenberg
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Anforderungsprofil |
Link
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Internet-Auftritt |
www.led.li |