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Staatskalender des Fürstentums Liechtenstein

Liechten­steini­scher Entwick­lungsdienst (LED) – Stif­tungsrat

Der Liechtensteinische Entwicklungsdienst (LED) ist eine privatrechtliche Stiftung. Gemäss dem Gesetz über die Internationale Humanitäre Zusammenarbeit und Entwicklung (IHZEG) ist sie zuständig für die Durchführung, Koordination und Überwachung der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit des Landes Liechtenstein. 

Der Stiftungsrat ist zuständig für die Oberleitung des Liechtensteinischen Entwicklungsdienstes. Er setzt die von der Regierung beschlossene Eignerstrategie um, erlässt die Statuten, legt die Organisation fest und wählt die Mitglieder der Direktion. Darüber hinaus erstellt der Stiftungsrat das Jahresbudget, den Jahresbericht sowie die Jahresrechnung. 

Der Stiftungsrat besteht aus sieben Mitgliedern, die auf vier Jahre bestellt werden. In seiner Gesamtheit sollte der Stiftungsrat Kompetenzen aus den Bereichen Bildung, wirtschaftliche Entwicklung und Handel, Finanzen sowie Recht abdecken.

Rechtsgrundlage Art. 11 des Gesetzes über die Internationale Humanitäre Zusammenarbeit und Entwicklung (IHZEG), LGBl. 2007 Nr. 149 (LR 974.0)
Wahlbehörde Regierung
Mandatsperiode 3. Juli 2025 bis 2. Juli 2029
Wahl 1. Juli 2025 / 31. Oktober 2022 / 12. April 2022 / 29 Juni 2021
Präsident
  • Marxer Donat P., Dr., Schaan
Mitglieder
  • Beck Peter, Eschen
  • De Rossi Anna, Triesenberg
  • Frei Haller Barbara, Dr., Ardez
  • Hoch Andrea, Triesen
  • Jacometti Ricus, Sevelen
  • Miescher Daniel, Dr., Vaduz
Anforderungsprofil

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Internet-Auftritt www.led.li