Dem Stiftungsrat steht die Oberleitung des Landesspitals zu. Er setzt die von der Regierung beschlossene Eignerstrategie um, erlässt die Statuten, legt die Organisation fest und wählt die Mitglieder der Spitalleitung. Darüber hinaus erstellt er das jährliche Betriebs- und Investitionsbudget und ist für die Finanzplanung und Finanzkontrolle zuständig.
Im Weiteren erlässt der Stiftungsrat ein Reglement zur Regelung der Zulassung von Belegärzten, über die Aufgaben der Ärzteschaft und über den Notfalldienst sowie Richtlinien über die Anstellung und Tätigkeit von Assistenzärzten, sofern eine Anstellung für den Betrieb des Landesspitals erforderlich ist.
Er besteht aus drei bis fünf Mitgliedern, die von der Regierung für eine Mandatsdauer von vier Jahren gewählt werden. Im Stiftungsrat sind, soweit möglich, Fachkompetenzen aus den Bereichen Unternehmensführung, Medizin, Finanz- und Rechnungswesen und Recht vertreten.
Rechtsgrundlage |
Art. 8 des Gesetzes über das Liechtensteinische Landesspital, LGBl. 2009 Nr. 370 (LR 813.1) |
Wahlbehörde |
Regierung |
Mandatsperiode |
gestaffelte Mandatsperioden |
Wahl |
28. November 2023 / 13. Dezember 2022 / 7. Dezember 2021 |
Präsident |
- Oehri Patrik, Planken (1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2027)
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Mitglieder |
- Batliner Alexander, Mauren (01. Januar 2023 bis 31. Dezember 2026
- Oberhuber-Wilhelm Alexandra, Dr., Vaduz (1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2027)
- Oesch Marco, Chur (1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2025)
- Thöny Harriet C., Prof. Dr. med., Bern (1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2025)
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Mitglied mit beratender Stimme |
- Copeland Sandra, Spitaldirektorin
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Internet-Auftritt |
www.landesspital.li |