Die Strafvollzugskommission überzeugt sich von der genauen Beobachtung der Vorschriften zum Strafvollzug, insbesondere über die Behandlung von Strafgefangenen.
Die Strafvollzugskommission besteht aus fünf Mitgliedern und wird von der Regierung bestellt. Für jedes Jahr ihrer Tätigkeit wählen die Mitglieder den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter aus ihrer Mitte.
Rechtsgrundlage |
Art. 17 des Strafvollzugsgesetzes vom 20. September 2007, LGBl. 2007 Nr. 295 (LR 340) |
Wahlbehörde |
Regierung |
Mandatsperiode |
1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2027 |
Wahl |
12. Dezember 2023 |
Vorsitz |
Claudia Hagen, Mäder, Österreich
|
Stellvertreter |
Frick Sarah-Ladina, Balzers
|
Mitglieder |
- Frick Pepo, Dr., Schaan
- Moosmann Tamara, Schellenberg
- Quaderer Karin, Schaan
|