Mit Fürstlicher Verordnung vom 15. August 2004 betreffend die Einrichtung einer Stellvertretung, LGBl. 2004 Nr. 171, betraute S.D. Fürst Hans-Adam II. im Sinne von Art. 13bis der Verfassung seinen zukünftigen Nachfolger, S.D. Erbprinz Alois, zur Vorbereitung für die Thronfolge als seinen Stellvertreter mit der Ausübung aller dem Landesfürsten zustehenden Hoheitsrechte. Der Stellvertreter hat dem Landesfürsten über wichtige Landesangelegenheiten Bericht zu erstatten.