Hier anmelden und Sie erfahren, ob Bestellungen zu Kommissionen und Beiräten bekanntgemacht werden.
2026 bis 2029
Die Kommission zur Förderung von Investitionen in der Landwirtschaft überprüft Gesuche im Zusammenhang mit staatlichen Förderungen der Infrastrukturen von anerkannten Landwirtschaftsbetrieben. Entscheidungen über Gesuche auf Ausrichtung von Förderungsleistungen mit förderungsberechtigten Kosten unter CHF 550'000 obliegen der Kommission, bei höherliegenden föderungsberechtigten Kosten wird eine Vorprüfung zur Beschlussfassung durch die Regierung vorgenommen.
Gemäss Art. 68 des Landwirtschaftsgesetzes vom 11. Dezember 2008, LGBl. 2009 Nr. 42, in Verbindung mit Art. 36 der Landwirtschaftsbetriebsinfrastruktur-Förderungs-Verordnung vom 14. Juli 2009, LGBl. 2009 Nr. 211, gehören der Kommission ein Vertreter des Amtes für Umwelt als Vorsitzender und je ein Vertreter des Amtes für Hochbau und Raumplanung und der Vereinigung Bäuerlicher Organisationen sowie vier weitere Mitglieder an. Zwei der weiteren Mitglieder müssen über landwirtschaftliche praktische Erfahrung oder landwirtschaftliches Fachwissen verfügen. Die Regierung setzt die Kommission für eine Amtsdauer von vier Jahren ein.
Da die Mandatsperiode der Kommission am 31. Dezember 2025 endet, ist eine Neubesetzung ab dem 1. Januar 2026 erforderlich. Für die vier weiteren Mitglieder können daher Nominationen unter umwelt@regierung.li bekanntgegeben werden.
Generalsekretariat des Ministeriums für Äusseres, Umwelt und KulturPostfach 6849490 Vaduz
Telefon: +423 236 60 07E-Mail: umwelt@regierung.li