Zu den Aufgaben der GDI-Kommission gehören die Koordination des Auf- und Ausbaus der GDI Liechtenstein, die Beratung der Regierung in allen Belangen der Geoinformation, die Unterstützung des Amtes für Bau und Infrastruktur als zuständige nationale Anlaufstelle und die Genehmigung des Berichts an die EFTA-Überwachungsbehörde, die Entscheidung über Anträge der zuständigen Fachstellen, insbesondere hinsichtlich Zugang und Nutzung von Geodatensätzen und Geodatendiensten oder der qualitativen, technischen und sonstigen Anforderungen an Geodaten, die Entscheidung über Beschränkungen des Zugangs der Öffentlichkeit zu den Geodatensätzen und Geodatendiensten sowie die Information aller an der GDI-Liechtenstein beteiligten Stellen.
Die Kommission besteht aus fünf bis acht Mitgliedern und setzt sich mehrheitlich aus Vertretern der zuständigen Fachstellen nach Art. 17 des Geodateninformationsgesetzes zusammen. Die Mandatsperiode der einzelnen Mitglieder beträgt vier Jahre. Die Regierung bestimmt den Vorsitz.
Rechtsgrundlage |
Art. 18 des Geoinformationsgesetze (GeoIG), LGBl. 2011 Nr. 48 (LR 214.32) |
Wahlbehörde |
Regierung |
Mandatsperiode |
31. Oktober 2017 bis 30. Oktober 2021 |
Wahl |
31. Oktober 2017 |
Ersatzwahl |
1. Juli 2019 |
Vorsitz |
- Kunz Romano, Amt für Bau und Infrastruktur
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Mitglieder |
- Beck Felix, Amt für Bau und Infrastruktur
- Eberle Hanspeter, Amt für Umwelt
- Frey Christoph, Amt für Informatik
- Jehle Peter, Amt für Bau und Infrastruktur
- Kaufmann Jürg, Rüdlingen, Experte
- Schöb Manuel, Gams, Vertreter der Gemeinden
- Verling Alfred, Vaduz, Vertreter der Liechtensteinischen Kraftwerke
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