Titelbild Staatskalender
Staatskalender des Fürstentums Liechtenstein

Kom­mission zur Förde­rung von Investi­tionen in der Landwirt­schaft

Die Kommission zur Förderung von Investitionen in der Landwirtschaft überprüft Gesuche im Zusammenhang mit staatlichen Förderungen der Infrastrukturen von anerkannten Landwirtschaftsbetrieben. Entscheidungen über Gesuche auf Ausrichtung von Förderungsleistungen mit förderungsberechtigten Kosten unter CHF 550'000 obliegen der Kommission, bei höherliegenden föderungsberechtigten Kosten wird eine Vorprüfung zur Beschlussfassung durch die Regierung vorgenommen.

Sie besteht aus je einem Vertreter des Amtes für Umwelt als Vorsitzenden und je einem Vertreter des Amtes für Hochbau und Raumplanung und der Vereinigung Bäuerlicher Organisationen sowie vier weiteren Mitgliedern. 

Die Amtsdauer beträgt vier Jahre.

Rechtsgrundlage Art. 68 des Landwirtschaftsgesetzes LGBl. 2009 Nr. 42 (LR 910.0) und Art. 36 der Verordnung über die Förderung der Infrastrukturen von Landwirtschaftsbetrieben LGBl. 2009 Nr. 211 
(LR 910.014)
Wahlbehörde Regierung
Mandatsperiode 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2029
Wahl / Ersatzwahl 9. Dezember 2025
Vorsitz
  • Menzel Sebastian, Amt für Umwelt
Mitglieder
  • Bühler Reto (Vereinigung Bäuerlicher Organisationen)
  • Galos Daniel, Amt für Hochbau und Raumplanung
  • Lampert Marc, Bendern (Landwirt)
  • Malin Martin, Mauren (Landwirt)
  • Schurti Benjamin, Triesen (Landwirt)
  • Walker Florian, Balzers (Landwirt)