Die Kommission zur Förderung von Investitionen in der Landwirtschaft überprüft Gesuche im Zusammenhang mit staatlichen Förderungen der Infrastrukturen von anerkannten Landwirtschaftsbetrieben. Entscheidungen über Gesuche auf Ausrichtung von Förderleistungen mit förderungsberechtigten Kosten unter CHF 550'000 obliegen der Kommission, bei höherliegenden föderungsberechtigten Kosten wird eine Vorprüfung zur Beschlussfassung durch die Regierung vorgenommen.
Sie besteht aus je einem Vertreter des Amtes für Umwelt als Vorsitzenden und je einem Vertreter des Amtes für Bau und Infrastruktur und der Vereinigung Bäuerlicher Organisationen sowie vier weiteren Mitgliedern.
Die Amtsdauer beträgt vier Jahre.
Rechtsgrundlage |
Art. 68 des Landwirtschaftsgesetzes LGBl. 2009 Nr. 42 (LR 910.0) und Art. 36 der Verordnung über die Förderung der Infrastrukturen von Landwirtschaftsbetrieben LGBl. 2009 Nr. 211 (LR 910.014) |
Wahlbehörde |
Regierung |
Mandatsperiode |
Januar 2022 bis Dezember 2025 |
Wahl / Ersatzwahl |
15. Februar 2022 |
Vorsitz |
- Braunschweig Martin, Amt für Umwelt
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Mitglieder |
- Fischli Fritz, Balzers (ehemaliger Landwirt)
- Gsteu Manfred, Amt für Bau und Infrastruktur
- Kind Norman, Gamprin-Bendern (Vereinigung Bäuerlicher Organisationen)
- Oehri Hanspeter, Schaan (Landwirt)
- Schierscher Renate, Planken (Landwirtin)
- Schurti Leopold, Triesen (Landwirt)
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