Der Landesalpenkommission obliegt der Vollzug der Verordnung zur Förderung der Infrastrukturen von Alpen, vorbehaltlich der Auszahlung von bewilligten Förderleistungen.
Die Kommission besteht aus einem Leiter des Amtes für Umwelt als Vorsitzenden, einem Vertreter der Bäuerlichen Organisationen und drei Vertretern der Alpwirtschaft. Ein Vertreter der Fachgruppe Berggebietssanierung nimmt mit beratender Stimme an Sitzungen und Begehungen teil.
Die Amtsdauer beträgt vier Jahre.
Rechtsgrundlage |
Art. 68 des Landwirtschaftsgesetzes, LGBl. 2009 Nr. 42 (LR 910.0) und Art. 20 der Verordnung über die Förderung der Infrastrukturen von Alpen, LGBl. 2009 Nr. 198 (LR 910.011) |
Wahlbehörde |
Regierung |
Mandatsperiode |
2017 bis November 2021 |
Wahl |
21. November 2017 |
Vorsitz |
- Braunschweig Martin, Amt für Umwelt
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Mitglieder |
- Bühler Normann, Triesenberg (Vertreter Alpwirtschaft)
- Bürzle Martin, Balzers (Vertreter Alpwirtschaft)
- Luppi Marco, Eschen (Vertreter VBO)
- Negele Gebhard, Triesen (Vertreter Alpwirtschaft)
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Mitglied mit beratender Stimme |
- Beck Olav, Amt für Umwelt
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