Der Landesalpenkommission obliegt der Vollzug der Verordnung zur Förderung der Infrastrukturen von Alpen, vorbehaltlich der Auszahlung von bewilligten Förderleistungen.
Die Kommission besteht aus einem Leiter des Amtes für Umwelt als Vorsitzenden, einem Vertreter der Bäuerlichen Organisationen und drei Vertretern der Alpwirtschaft. Ein Vertreter der Fachgruppe Berggebietssanierung nimmt mit beratender Stimme an Sitzungen und Begehungen teil.
Die Amtsdauer beträgt vier Jahre.
Rechtsgrundlage |
Art. 68 des Landwirtschaftsgesetzes, LGBl. 2009 Nr. 42 (LR 910.0) und Art. 20 der Verordnung über die Förderung der Infrastrukturen von Alpen, LGBl. 2009 Nr. 198 (LR 910.011) |
Wahlbehörde |
Regierung |
Mandatsperiode |
21. November 2021 bis 20. November 2025 |
Wahl |
5. Juli 2022 / 16. November 2021 |
Vorsitz |
- Weber Andres, Amt für Umwelt
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Mitglieder |
- Bühler Normann, Triesenberg (Vertreter Alpwirtschaft)
- Bürzle Martin, Balzers (Vertreter Alpwirtschaft)
- Erne Beat, Triesen (Vertreter VBO)
- Negele Gebhard, Triesen (Vertreter Alpwirtschaft)
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Mitglied mit beratender Stimme |
- Beck Olav, Amt für Umwelt
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