Der Ausschuss für Finanzmarktstabilität besteht aus zwei Vertretern des Ministeriums für Präsidiales und Finanzen, von denen eine Person als Vorsitzender des Ausschusses entsandt wird und zwei Vertretern der FMA.
Für jeden Vertreter haben die genannten Institutionen einen Stellvertreter zu benennen. Mitglieder des Ausschusses für Finanzmarktstabilität werden für die Dauer von vier Jahren bestellt; eine Wiederbestellung ist zulässig. Der Ausschuss konstituiert sich im Übrigen selbst.
Zu den Aufgaben des Ausschusses für Finanzmarktstabilität gehören insbesondere die Erörterung der für die Finanzmarktstabilität massgeblichen Sachverhalte; die Stärkung der Zusammenarbeit der im Ausschuss für Finanzmarktstabilität vertretenen Institutionen in Normal- und Krisenzeiten; die Beratung über den Umgang mit Warnungen und Empfehlungen des Europäischen Ausschusses für Systemrisiken; die Unterbreitung von Empfehlungen an die Regierung oder die FMA in Angelegenheiten der Anwendung von Instrumenten für die Sicherung der Finanzmarktstabilität; die Abgabe und Veröffentlichung von Warnungen und Empfehlungen nach Art. 33c; eine jährliche Berichterstattung an den Landtag im Rahmen des Rechenschaftsberichtes der Regierung.
Rechtsgrundlage |
Art 33b Abs. 2 und 3 des Finanzmarktaufsichtsgesetzes, LGBl. 2004 Nr. 175 (LR 952.3) |
Wahlbehörde |
Regierung / FMA |
Mandatsperiode |
2023 bis 2027 |
Wahl |
14. März 2023 |
Ersatzwahl |
24. September 2024 |
Vorsitz |
- Biedermann Simon, Vertreter des Ministeriums für Präsidiales und Finanzen
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Mitglieder |
- Brunhart Patrick, Vertreter des Ministeriums für Präsidiales und Finanzen
- Gächter Martin, Dr., Vertreter der FMA
- Gassner Mario, Vertreter der FMA
- Sele Daniela, Vertreterin des Ministeriums für Präsidiales und Finanzen
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Stellvertreter |
- Brunhart Patrick, Vertreter des Ministeriums für Präsidiales und Finanzen
- Hagen Sebastian, Ministerium für Präsidiales und Finanzen
- Döme Sophia, Dr., Vertreterin der FMA
- Imhof Alexander, Dr., Vertreter der FMA
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