Die dreigliedrige Kommission beobachtet den Arbeitsmarkt. Stellt sie Missbräuche auf dem Arbeitsmarkt fest, so sucht sie eine direkte Verständigung mit den betroffenen Arbeitgebern. Gelingt dies innert zwei Monaten nicht, beantragt sie bei der Regierung den Erlass eines Normalarbeitsvertrages, der für die betroffenen Branchen oder Berufe Mindestlöhne vorsieht. Sie hat das Recht auf Auskunft und Einsichtnahme in alle Dokumente, die für die Durchführung der Untersuchung notwendig sind. Im Streitfall entscheidet das Amt für Volkswirtschaft.
Die Kommission setzt sich aus einer gleichen Zahl von Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern sowie Vertretern des Staates zusammen. Bezüglich der Wahl ihrer Vertreter steht den Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden ein Vorschlagsrecht zu.
Rechtsgrundlage |
§ 1173a Art. 111b ABGB, LGBl. 2007 Nr. 104 (LR 210.0) |
Wahlbehörde |
Regierung |
Mandatsperiode |
unbefristet |
Wahl |
24. April 2007 |
Ersatzwahl |
30. Januar 2024, 26. März 2019, 6. November 2018, 6. Dezember 2016, 12. April 2011, 14. Juli 2009, 15. Juli 2008 |
Vorsitz |
- Gey Katja, Dr., Leiterin des Amtes für Volkswirtschaft (Vertreterin des Staates)
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Mitglieder |
- Haas Brigitte, lic. iur., Vaduz (LIHK) (Vertreterin AG)
- Jäger Nicole, Triesen (LANV) (Vertreterin AN)
- Jehle Benedikt, Dr., Schaan (Vertreter des Staates)
- Langenbahn Sigi, Triesen (LANV) (Vertreter AN)
- Schädler Isabell, Schaan (WKL) (Vertreter AG)
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