Der Stiftungsrat ist zuständig für die Oberleitung der Stiftung, setzt die von der Regierung beschlossene Eignerstrategie um, erlässt die Statuten, legt die Organisation fest und wählt die Mitglieder der Geschäftsleitung.
Im Weiteren erlässt der Stiftungsrat Reglemente über die Förderung und Finanzierung der Veranstalter von Angeboten der Erwachsenenbildung, fasst Beschlüsse über die Ausrichtung von Förderungsbeiträgen und erstellt den jährlichen Voranschlag, die Jahresrechnung und den Jahresbericht zuhanden der Regierung.
Er besteht aus fünf bis sieben Mitgliedern, die von der Regierung für eine Mandatsdauer von vier Jahren gewählt werden. Im Verwaltungsrat sind, soweit möglich, Fachkompetenzen aus den Bereichen Bildungswesen, Finanz- und Rechnungswesen und Recht vertreten.
Rechtsgrundlage |
Art. 7ff. des Gesetzes über die Stiftung «Erwachsenenbildung Liechtenstein», LGBl. 2009 Nr. 361 (LR 413.1) |
Wahlbehörde |
Regierung |
Mandatsperiode |
gestaffelte Mandatsperioden |
Wahl |
11. Mai 2021 / 30.August 2022 / 18. Oktober 2022 / 3. April 2023 |
Präsidentin |
- Markus Bürgler, Schaan (01. November 2023 bis 31. Oktober 2027)
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Mitglieder |
- Heutschi-Rhomberg Andrea, Schaan (12. Mai 2021 bis 11. Mai 2025)
- Jenal Roman, Ruggell (23. Juni 2023 bis 22. Juni 2027)
- Posch Jürgen, Vaduz (23. Juni 2021 bis 22. Juni 2025)
- Schädler Martin, Triesenberg (18. Oktober 2022 bis 17. Oktober 2026)
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Geschäftsführerin |
- Frei-Wille Sabine, Schaan
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Anforderungsprofil |
Link |
Internet-Auftritt |
www.erwachsenenbildung.li |