Der Fachbeirat steht der Regierung, dem Amt für Volkswirtschaft und der Finanzmarktaufsicht bei allen fachlichen und strategischen Fragen des Geldspielwesens zur Seite. Er unterstützt sie bei der Durchführung des Geldspielgesetzes und kann ihnen Empfehlungen unterbreiten.
Der Fachbeirat besteht aus drei bis fünf unabhängigen Sachverständigen, die mindestens die Bereiche Geldspielrecht, Spieltechnik, Betrieb von Spielbanken oder Online-Geldspielen, Geldwäschereiabwehr und Spielsuchtfragen vertreten und weder Mitglied des Verwaltungsrates noch Angestellte von Inhabern einer Bewilligung oder Konzession nach diesem Gesetz oder von diesen nahe stehenden Gesellschaften sind.
Rechtsgrundlage |
Art. 80 des Geldspielgesetzes (GSG) vom 30. Juni 2010, LGBl 2010 Nr. 235 (LR 935.51) |
Wahlbehörde |
Regierung |
Mandatsperiode |
15. Dezember 2020 bis 14. Dezember 2024 |
Wahl |
26. Oktober 2021 / 15. Dezember 2020 |
Vorsitz |
- Häberling George, Dr., Rechtsanwalt, Zug
|
Mitglieder |
- Canziani Andreas, Dr. med., FMH Psychiatrie und Psychotherapie, Zürich
- Sommer Ernesto, Urdorf
- Sychold Martin, Schweizerisches Institut für Rechtsvergleichung, Lausanne
|