Der Stiftungsrat besteht aus einem Präsidenten und vier bis sechs weiteren Mitgliedern, welche von der Regierung für eine Mandatsperiode von vier Jahren gewählt werden. Im Stifungsrat sind Fachkompetenzen aus den Bereichen Medizin, abbulante Pflege und Betreuung, Finanz- und Rechnungswesen sowie Recht vertreten.
Der Stiftungsrat ist zuständig für die Oberleitung der Stiftung.
Er erlässt Statuten, setzt die Organisation fest, hat die Finanzplanung und Finanzkontrolle inne, wählt die Mitglieder der Geschäftsleitung, erstellt das Jahresbudget und den Geschäftsbericht. Im weiteren kommen ihr noch andere durch das Gesetz über die Familienhilfe Liechtenstein definierten Aufgaben zu.
Rechtsgrundlage |
Art. 9 des Gesetzes über die Familienhilfe Liechtenstein, (FHLG), LGBl 2022 Nr. 350 (LR 831.305) |
Wahlbehörde |
Regierung |
Mandatsperiode |
gestaffelte Mandatsperioden
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Wahl |
28. November 2023 |
Präsidentin |
- Frommelt Ingrid, Vaduz (1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2025)
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Mitglieder |
- Büchel Markus, Ruggell (1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2024)
- Hemmerle Mathias, Vaduz (1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2027)
- Lampert Claudia, Planken (1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2025)
- Oehri Nicolas, Ruggell (1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2027)
- Posch Michelle, Triesen (1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2027)
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Anforderungsprofil |
siehe weiter unten |
Internet-Auftritt |
www.familienhilfe.li |