Die Gestaltungskommission berät die Baubehörden in siedlungsplanerischen Fragen und beurteilt insbesondere Überbauungspläne, Gestaltungspläne, Richtpläne sowie von der Regelbauweise abweichende Projekte.
Sie setzt sich aus fünf bis sieben Fachleuten zusammen. Ihr gehört der Leiter der Baubehörde als Vorsitzender von Amtes wegen an.
Rechtsgrundlage |
Art. 93 des Baugesetzes, LGBl. 2009 Nr. 44 (LR 701.0) |
Wahlbehörde |
Regierung |
Mandatsperiode |
1. März 2024 bis 29. Februar 2028 |
Wahl |
20. Februar 2024 |
Vorsitz |
- Spirig Marion, Amtsleiterin Amt für Hochbau und Raumentwicklung
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Mitglieder |
- Hüssy Urs, Triesen (Vertreter LIA)
- Keller Thomas, Schaan (Vertreter LIA)
- Cejka Andrea, Zürich (ausländische Expertin)
- zwei Vertreter der jeweiligen Gemeindebaubehörde
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