Der Jagdbeirat ist zu allen grundsätzlichen Fragen der Jagd zu hören, insbesondere auch bei der Planung und Ausarbeitung von Projekten, die den Schutz der wildlebenden Säugetiere und Vögel beeinträchtigen können.
Die Regierung bestellt einen Jagdbeirat, der aus zwei Vertretern der liechtensteinischen Jagdpächter, einem Vertreter der Landwirte, einem Vertreter der Waldeigentümer, dem Landestierarzt und einem Vertreter des Amtes für Umwelt besteht. Die Regierung bestimmt den Vorsitz. Für jedes Mitglied ist gleichzeitig ein Ersatzmitglied zu bestellen.
Rechtsgrundlage |
Art. 52 des Jagdgesetzes, LGBl. 1962 Nr. 4, in der geltenden Fassung (LR 922.0) |
Wahlbehörde |
Regierung |
Mandatsperiode |
4. Juli 2025 bis 3. Juli 2029 |
Wahl |
24. Juni 2025 |
Vorsitz |
- Weber Anna, Amt für Umwelt
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Mitglieder |
- Bargetze Thomas, Vertreter der Jagdpächter
- Brunhart Werner, Dr., Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen (Landestierarzt)
- Erne Beat, Vertreter der Landwirte
- Konrad Gerhard, Vertreter Waldeigentümer
- Steuble Roger, Vertreter der Jagdpächter
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Ersatzmitglieder |
- Beck Christoph, Vertreter der Waldeigentümer
- Bühler Reto, Vertreter der Landwirte
- Hermann Marcel, Vertreter der Jagdpächter
- Imhof Regula, Amtsstellenleiterin Amt für Umwelt
- Jansen Klemens, Vertreter der Jagdpächter
- Junkers Meike, Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen (stellvertretende Landestierärztin)
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