Der Jagdbeirat ist zu allen grundsätzlichen Fragen der Jagd zu hören, insbesondere auch bei der Planung und Ausarbeitung von Projekten, die den Schutz der wildlebenden Säugetiere und Vögel beeinträchtigen können.
Die Regierung bestellt einen Jagdbeirat, der aus zwei Vertretern der liechtensteinischen Jagdpächter, einem Vertreter der Landwirte, einem Vertreter der Waldeigentümer, dem Landestierarzt und einem Vertreter des Amtes für Umwelt besteht. Die Regierung bestimmt den Vorsitz. Für jedes Mitglied ist gleichzeitig ein Ersatzmitglied zu bestellen.
Rechtsgrundlage |
Art. 52 des Jagdgesetzes, LGBl. 1962 Nr. 4, in der geltenden Fassung (LR 922.0) |
Wahlbehörde |
Regierung |
Mandatsperiode |
4. Juli 2021 bis 3. Juli 2025 |
Wahl |
16. Mai 2023 / 6. Juli 2021 |
Vorsitz |
- Imhof Regula, Amt für Umwelt
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Mitglieder |
- Brunhart Werner, Dr., Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen (Landestierarzt)
- Büchel Willi, Ruggell (Vertreter der Landwirte)
- Hächler Hans-Rudolf, Schellenberg (Vertreter der Jagdpächter)
- Hasler Markus, Dr., Triesenberg (Vertreter der Jagdpächter)
- Konrad Gerhard, Schaan (Vertreter der Waldeigentümer)
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Ersatzmitglieder |
- Beck Christoph, Triesenberg (Vertreter der Waldeigentümer)
- Erne Beat, Triesen (Vertreter der Landwirte)
- Junkers Meike, Dr., Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen (stellvertretende Landestierärztin)
- Nägele Olivier, Amt für Umwelt
- Schafhauser Philipp, Mauren (Vertreter der Jagdpächter)
- Schurti Gebhard, Triesen (Vertreter der Jagdpächter)
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