Die Jagdprüfungskommission nimmt die Jagdeignungsprüfung sowie die Jagdaufseherprüfung ab. Die administrativen Aufgaben, welche mit der Durchführung der Prüfungen zusammenhängen, werden vom Amt für Umwelt erledigt.
Die Jagdprüfungskommission besteht aus fünf Mitgliedern und wird für die Dauer von vier Jahren bestellt. Ein Vertreter des Amtes für Umwelt gehört der Kommission von Amtes wegen an.
Rechtsgrundlage |
Art. 2 der Verordnung über die Jagdeignungsprüfung und Jagdaufseherprüfung, LGBl. 1997 Nr. 205 (LR 922.012) |
Wahlbehörde |
Regierung |
Mandatsperiode |
6. Dezember 2020 bis 5. Dezember 2024 |
Wahl |
1. Dezember 2020 |
Vorsitz |
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Mitglieder |
- Beck Christian, Triesenberg
- Frick Marco, Balzers
- Insinna Patrick, Schaan
- Kersting Wolfgang, Amt für Umwelt
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Ersatzmitglied |
- Nägele Olivier, Amt für Umwelt
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