Der Kinder- und Jugendbeirat berät die Regierung in allen Grundsatzfragen der Jugendpflege, des Jugendschutzes und der Jugendhilfe. Zudem obliegen ihm diverse Geschäfte zur selbständigen Erledigung.
Der Kinder- und Jugendbeirat besteht aus zehn Mitgliedern und wird für die Dauer von zwei Jahren von der Plenarversammlung gewählt. Eines der Mitglieder ist zum Stellvertreter des Vorsitzenden zu benennen.
Rechtsgrundlage |
Art. 91 des Jugendgesetzes, LGBl. 2009 Nr. 29 (LR 852.0) |
Wahlbehörde |
Plenarversammlung |
Mandatsperiode |
2020 bis 2021 |
Wahl |
14. November 2019 |
Präsidentin |
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Stv. Präsidentin |
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Mitglieder |
- Elmer Andrea (aha)
- Marxer Nicolas (FC Triesen)
- Mayer Julia (Pfadfinder)
- Muhamedagic Alma (JUKO Mauren)
- Schädler Michael (Jugendrat)
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