Die Prüfungskommission ist für die Durchführung und Bewertung der schriftlichen und mündlichen Prüfungen über die Schulgesetzgebung und die Landeskunde verantwortlich.
Die Prüfungskommission wird von der Regierung für die Dauer von vier Jahren bestellt. Sie besteht aus drei Mitgliedern und zwei Ersatzmitgliedern. Die Regierung bestimmt den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter.
Rechtsgrundlage |
Art. 15 der Lehrerdienstverordnung, LGBl. 2004 Nr. 92 (LR 411.311) |
Wahlbehörde |
Regierung |
Mandatsperiode |
1. Februar 2023 bis 31. Januar 2027 |
Wahl |
2. Mai 2023 |
Vorsitz |
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Stellvertreterin |
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Mitglied |
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Ersatzmitglieder |
- Dworschak Marco, Dr., AT-Innsbruck
- Sochin D'Elia Marina, Dr., Eschen
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