Der Stiftungsrat ist zuständig für die Oberleitung der Kunstschule. Er setzt die von der Regierung beschlossene Eignerstrategie um, erlässt die Statuten, legt die Organisation fest und wählt die Mitglieder der Direktion. Im Weiteren fasst der Stiftungsrat die Beschlüsse über den jährlichen Voranschlag, die Jahresrechnung und den Jahresbericht zuhanden der Regierung.
Er besteht aus drei bis fünf Mitgliedern, die von der Regierung für eine Mandatsperiode von vier Jahren gewählt werden. Im Stiftungsrat sind, soweit möglich, Fachkompetenzen aus den Bereichen Wirtschaft, Bildende Kunst, Pädagogik und Finanz- und Rechnungswesen vertreten.
An der Sitzung des Stiftungsrates nehmen die Direktion sowie eine Vertretung des Schulamtes mit beratender Stimme teil.
| Rechtsgrundlage |
Art. 6 des Gesetzes über die Stiftung Kunstschule Liechtenstein (LKSG), LGBl. 2002 Nr. 22 (LR 442.1) |
| Wahlbehörde |
Regierung |
| Mandatsperiode |
Gestaffelte Mandatsperiode von 4 Jahren |
| Wahl |
5. März 2024; 16. Dezember 2025
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| Vorsitz |
- Jehle Ralf, Schaan (18. März 2024 bis 17. März 2028)
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| Mitglieder |
- Braun Gabriele, Zürich (9. Dezember 2025 bis 8. Dezember 2029)
- Fasel Maria, Gamprin (10. Januar 2023 bis 9. Januar 2027)
- Marxer-Kranz Gunilla, Nendeln (9. Dezember 2025 bis 8. Dezember 2029)
- Zünd Philipp, Mauren (10. Januar 2023 bis 9. Januar 2027)
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Mitglieder mit beratender Stimme |
- Stecher Robert, Schulamt
- Frommelt Sebastian, Direktor Kunstschule Liechtenstein
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| Anforderungsprofil |
Link |
| Internet-Auftritt |
www.kunstschule.li |