Die Landesgesundheitskommission besteht aus mindestens fünf Mitgliedern, wobei mindestens zwei Vertreter von Verbänden der Leistungserbringer und mindestens ein Vertreter des Krankenkassenverbandes Einsitz nehmen. Die Regierung bestimmt den Vorsitz.
Ihr obliegen insbesondere die Beratung der Regierung in allen Belangen des Gesundheitswesens, die laufende Beobachtung der nationalen und internationalen Entwicklungen im Gesundheitswesen sowie die Ausarbeitung von Vorschlägen für gesundheitspolitische Massnahmen für eine zukunftsorientierte Weiterentwicklung des Gesundheitswesens zuhanden der Regierung.
Rechtsgrundlage |
Art. 52 des Gesundheitsgesetzes, LGBl. 2008 Nr. 30 (LR 811.01) |
Wahlbehörde |
Regierung |
Mandatsperiode |
2. Juni 2020 bis 1. Juni 2024 |
Wahl |
2. Juni 2020 |
Vorsitz |
- Gstöhl Peter, Amt für Gesundheit
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Mitglieder |
- Frick Nikolaus, Apothekerverein
- Hasler Thomas, Krankenkassenverband
- Leibold Andrea. Amt für Gesundheit
- Ospelt-Niepelt Ruth, Vaduz
- Rüdisser Stefan, Ärztekammer
- Tabarelli Dominique, Dr., Landesspital
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