Dem Verwaltungsrat obliegt die Vorbereitung und Beschlussfassung der Generalversammlung, die Festlegung der Organisation und Erteilung der nötigen Weisungen, die Ausgestaltung des Rechnungswesens, der Finanz- und Risikokontrolle sowie der Finanzplanung und die Erstellung und Offenlegung der Rechnungslegungsunterlagen, die Ernennung und Abberufung des Vorsitzenden der Geschäftsleitung sowie der Mitglieder der Geschäftsleitung, die Oberaufsicht über die mit der Geschäftsführung betrauten Personen, die Bestellung der internen Revision, die Errichtung von Zweigniederlassungen und die Festlegung der Emissionsbedingungen für eine Kapitalerhöhung.
Der Verwaltungsrat der Landesbank setzt sich aus fünf bis sieben Mitgliedern zusammen, die von der Generalversammlung für die Dauer von drei Jahren gewählt werden. Die Generalversammlung bestimmt den Präsidenten.
Rechtsgrundlage |
Art. 12 des Gesetzes über die Liechtensteinische Landesbank (LLBG), LGBl. 1992 Nr. 109 |
Wahlbehörde |
Generalversammlung |
Präsident |
- Wohlwend Georg (2024 bis 2027)
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Vizepräsidentin |
- Senti Richard, Dr. (2024 bis 2027)
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Mitglieder |
- Brunhart Nicole, Dr. (2023 bis 2026)
- Frick-Marxer Leila (2022 bis 2025)
- Russenberger Thomas (2024 bis 2027)
- Sevelda Karl, Dr. (2022 bis 2025)
- Wiesendanger Christian, Dr. (2023 bis 2026)
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Geschäftsleitung |
- Brenna Gabriel, Dr. (Vorsitzender)
- Flatz Nathalie
- Fürer Patrick J., Dr.
- Müller Urs
- Reich Christoph M.
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Internet-Auftritt |
www.llb.li |