Der Stiftungsrat ist zuständig für die Oberleitung der Musikschule. Er setzt die von der Regierung beschlossene Eignerstrategie um, erlässt die Statuten, legt die Organisation fest und wählt die Mitglieder der Direktion. Darüber hinaus erstellt der Stiftungsrat den Voranschlag, die Jahresrechnung sowie den Jahresbericht und ist zuständig für die Finanzplanung und die Finanzkontrolle.
Nebst dem Erlass des Lehrplans, des Strukturplans, der Schulordnung und des Dienstreglements entscheidet der Stiftungsrat über die Aufnahme von Schülern, sofern eine Ablehnung durch die Direktion erfolgt sowie über einen Ausschluss aus der Schule.
Der Stiftungsrat besteht aus fünf bis sieben Mitgliedern, die von der Regierung für eine Mandatsdauer von vier Jahren gewählt werden. Im Stiftungsrat sind, soweit möglich, Fachkompetenzen aus den Bereichen Bildungswesen, Finanz- und Rechnungswesen, Personalwesen sowie Instrumentalmusik und Gesang vertreten.
Rechtsgrundlage |
Art. 8 des Gesetzes über die Liechtensteinische Musikschule (LMSG), LGBl. 2009 Nr. 371 (LR 432.5) |
Wahlbehörde |
Regierung |
Mandatsperioden |
1. Oktober 2021 bis 30. September 2025 / 17. September 2024 bis 16. August 2028 |
Wahl |
25. Mai 2021 / 17. September 2024 |
Präsident |
- Fritz Günther, Schellenberg (17. September 2024 bis 16. August 2028)
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Vizepräsident |
-
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Mitglieder |
- Boss Marco, Maueren (17. September 2024 bis 16. August 2028)
- Marxer Ariane, Mauren (17. September 2024 bis 16. August 2028)
- Schädler Martin, Triesenberg (17. September 2024 bis 16. August 2028)
- Walser Manuel, Schaan (1. Oktober 2021 bis 30. September 2025)
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Mitglieder mit beratender Stimme |
- Beck Klaus, Direktor
- Guerra Rachel (Schulamt)
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Anforderungsprofil |
Link |
Internet-Auftritt |
www.musikschule.li |