Die Maturakommission ist für die Durchführung der Maturaprüfungen zuständig.
Die Kommission besteht aus sieben Mitgliedern und wird für die Dauer von vier Jahren bestellt. Der Vorsitz und dessen Stellvertretung wird durch die Regierung bestimmt. Der Leiter des Schulamtes oder ein von ihm bestimmter Vertreter des Schulamtes und der Rektor des Liechtensteinischen Gymnasiums sind von Amtes wegen Mitglieder der Kommission.
Rechtsgrundlage |
Art. 58 des Schulgesetzes, LGBl. 1972 Nr. 7 (LR 411.0) |
Wahlbehörde |
Regierung |
Mandatsperiode |
15. Februar 2021 bis 14. Februar 2025 |
Wahl |
9. März 2021 |
Vorsitz |
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Stellvertreterin des Vorsitzenden |
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Mitglieder |
- Guerra Rachel, Leiterin des Schulamtes
- Kaiser Markus, Gamprin-Bendern
- Mattle Christoph, Altstätten
- Ospelt Christoph, Vaduz
- Quaderer Richard, Dr., Schaan
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Beratendes Mitglied |
- Nägele Eugen, Rektor des Liechtensteinischen Gymnasiums
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