Der Medienkommission obliegen vor allem die Erstattung von Empfehlungen zuhanden der Regierung und die Abgabe von Stellungnahmen zu medienspezifischen Fragen über Auftrag der Regierung sowie die Entscheidung über die Gewährung von Medienförderungsbeiträgen.
Sie besteht aus einem Präsidenten, einem Vizepräsidenten, drei weiteren Mitgliedern sowie zwei Ersatzmitgliedern, die vom Landtag für vier Jahre bestellt werden.
Rechtsgrundlage |
Art. 83ff des Mediengesetzes, LGBl. 2005 Nr. 250 (LR 449.1) |
Wahlbehörde |
Landtag |
Mandatsperiode |
2022 bis 2026 |
Wahl |
9. November 2023 / 11. März 2022 |
Präsidentin |
- Rampone-Wanger Jnes, Vaduz
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Vizepräsidentin |
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Mitglieder |
- Bürzle Michael, Balzers
- Kind Alexander, Ruggell
- Sude Fabian, Vaduz
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Ersatzmitglieder |
- Bartholdi Claudia, Vaduz
- Beck German, Triesenberg
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