Der Medienkommission obliegen vor allem die Erstattung von Empfehlungen zuhanden der Regierung und die Abgabe von Stellungnahmen zu medienspezifischen Fragen über Auftrag der Regierung sowie die Entscheidung über die Gewährung von Medienförderungsbeiträgen.
Sie besteht aus fünf Mitgliedern. Die Regierung bestimmt den Vorsitz und bestellt die Medienkommission für eine Amtsdauer von vier Jahren.
| Rechtsgrundlage |
Art. 83ff des Mediengesetzes, LGBl. 2005 Nr. 250 (LR 449.1) |
| Wahlbehörde |
Regierung |
| Mandatsperiode |
2025 bis 2029 |
| Wahl |
7. Oktober 2025 |
| Vorsitzende |
- Flatz-Mäser Marion, Dornbirn
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| Mitglieder |
- Beck Karin J., Balzers
- Bont Pirol, Vaduz
- Ospelt Lucas, Vaduz
- Ritter Alexa, Vaduz
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