Die Prüfungskommission der Gefahrgutbeauftragten bereitet die Durchführung der Prüfungen vor und bewertet die Prüfungsleistungen. Ihr gehört je ein Vertreter des Amtes für Handel und Transport, des Amtes für Umwelt und der Landespolizei an.
Sie setzt sich aus drei bis vier Mitgliedern zusammen, welche von der Regierung für die Dauer von vier Jahren bestellt werden. Den Vorsitz führt der Vertreter des Amtes für Volkswirtschaft.
Rechtsgrundlage |
Art. 6 der Verordnung über die fachliche Eignung des Gefahrgutbeauftragten, LGBl 2011 Nr. 149 (LR 741.622) |
Wahlbehörde |
Regierung |
Mandatsperiode |
12. März 2023 bis 11. März 2027 |
Wahl |
7. März 2023 |
Vorsitz |
- Hauser Wilfried, Amt für Volkswirtschaft
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Mitglieder |
- Büchel Alexander, Landespolizei
- Dietrich Karoline, Amt für Umwelt
- Pingitzer Johann, Motorfahrzeugkontrolle
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