Die Kommission führt die Prüfung der fachlichen Eignung zur Führung eines Güter- und Personenkraftverkehrsunternehmens durch.
Die Prüfungskommission besteht aus fünf Mitgliedern und wird von der Regierung für die Dauer von vier Jahren bestellt. Sie setzt sich aus je einem Vertreter der Motorfahrzeugkontrolle, der Landespolizei und der Wirtschaftskammer Liechtenstein sowie zwei Vertretern des Amtes für Volkswirtschaft zusammen. Ein Vertreter des Amtes für Volkswirtschaft führt den Vorsitz.
Rechtsgrundlage |
Art. 5 der Verordnung vom 24. September 1996 über die Prüfung der fachlichen Eignung zur Führung eines Güter- und Personenkraftverkehrsunternehmens, LGBl. 1996 Nr.166 (LR 741.631.3) |
Wahlbehörde |
Regierung |
Mandatsperiode |
ab 21. November 2021 |
Vorsitz |
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Mitglieder |
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