Die Prüfungskommission führt die Prüfung für Rechtspfleger durch.
Sie besteht aus drei Mitgliedern, welche aus dem Präsidenten des Landgerichts als Vorsitzendem, einem vom Landrichterkollegium namhaft gemachten Landrichter und einem durch die Rechtsanwaltskammer namhaft gemachten Rechtsanwalt besteht. Die Einberufung der Prüfungskommission erfolgt für den Einzelfall durch den Präsidenten des Landgerichts.
Rechtsgrundlage |
Art. 26 des Rechtspflegergesetzes, LGBl. 1998 Nr. 77 (LR 173.32) |
Wahlbehörde |
Regierung |
Mandatsperiode |
keine Mandatsperiode |
Wahl |
14. Mai 2019 |
Vorsitz |
- Büchel Willi (LG Präsident)
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Mitglieder |
- Lanser Konrad (LG)
- Ritter Christian (RAK)
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