Die Strafvollzugskommission überzeugt sich von der genauen Beobachtung der Vorschriften zum Strafvollzug, insbesondere über die Behandlung von Strafgefangenen.
Die Strafvollzugskommission besteht aus fünf Mitgliedern und wird von der Regierung bestellt. Für jedes Jahr ihrer Tätigkeit wählen die Mitglieder den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter aus ihrer Mitte.
Rechtsgrundlage |
Art. 17 des Strafvollzugsgesetzes vom 20. September 2007, LGBl. 2007 Nr. 295 (LR 340) |
Wahlbehörde |
Regierung |
Mandatsperiode |
1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2023 |
Wahl |
17. Dezember 2019 |
Vorsitz |
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Stellvertreter |
- Tabarelli Walther, DDr., Mauren
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Mitglieder |
- Gstöhl Jakob, Vaduz
- Marogg Esther, Vaduz
- Melter Norbert, Dr., Bregenz
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