Titelbild Staatskalender
Staatskalender des Fürstentums Liechtenstein

VwbP-Kom­mission

Der VwbP-Kommission obliegt die Entscheidung über die Offenlegungsanträge Dritter im Sinne von Art. 17 des Gesetzes über das Verzeichnis der wirtschaftlich berechtigten Personen von Rechtsträgern (VwbPG).

Die VwbP-Kommission besteht aus drei bis fünf Mitgliedern und drei Stellvertretern. Die Regierung bestimmt den Vorsitzenden und seinen Stellvertreter; beide müssen rechtskundig sein. Die Amtsperiode beträgt vier Jahre. Eine Wiederbestellung ist zulässig.
In der Kommission sind Fachkompetenzen aus den Bereichen Finanzdienstleistung und Datenschutz vertreten. Die Mitglieder sind in der Ausübung ihrer Funktion unabhängig.

Rechtsgrundlage Art. 27 des Gesetzes über das Verzeichnis der wirtschaftlich berechtigten Personen von Rechtsträgern (VwbPG); LGBl. 2021 Nr. 33 (LR 952.8)
Wahlbehörde Regierung
Mandatsperiode 1. August 2023 bis 31. Juli 2027
Wahl 9. Mai 2023
Ersatzwahl  
Vorsitz
  • Baur Dietmar, Dr.
Stellvertreter des Vorsitzenden
  • Nagel Jürgen
Mitglieder
  • Biedermann Norbert
  • Gächter Marie-Louise, Dr.
  • Prast Peter, Dr.
Ersatzmitglieder
  • Moosleithner Angelika
  • Stütz Julia, Dr.